Bewerben
Es können sich Studierende aller Fachrichtungen, Nationalitäten und religiöser Konfessionen um die Aufnahme in das Wohnheim bewerben.
Sie müssen an der Universität Heidelberg, der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, der Hochschule für Kirchenmusik Heidelberg oder der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg immatrikuliert sein.
Bewerber*innen für das AMH sollten mitbringen:
Die Bereitschaft, sich mit den eigenen Fähigkeiten für die Hausgemeinschaft zu engagieren und das gemeinschaftliche Leben zu bereichern. Die Bewohner*innen des AMH sollen im Rahmen der Mitbestimmung und Mitverantwortung aus eigener Initiative heraus das Zusammenleben gestalten.
Ebenso ist für eine Aufnahme ins AMH die Teilnahmebereitschaft an hausinternen Angeboten (z. B. Heimwochenenden, Themenabenden oder andere von Bewohnenden selbst gestalteten Programmpunkten) sehr erwünscht.
Außerdem wird eine persönliche Grundhaltung erwartet, die der christlichen Ausrichtung des AMH entspricht. Dazu gehört das Interesse an einer Auseinandersetzung sowohl mit dem eigenen Glauben als auch anderen religiösen und weltanschaulichen Vorstellungen. Zentral ist für uns der respektvolle Umgang miteinander. Ausgrenzung und Diskriminierung etwa aufgrund von sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität oder Hautfarbe werden nicht toleriert.
Die Umgangssprache im AMH ist in der Regel deutsch. Internationalen Studierenden bietet es daher ein sehr gutes Umfeld, um die deutsche Sprache zu erlernen.
"Wie hat die Bewerbung auszusehen? Was darf ich auf keinen Fall vergessen?"
Bewerbungen um die Aufnahme in das Wohnheim müssen bis spätestens 15. Januar bzw. 15. Juni für das folgende Semester mit den u.g. Unterlagen per Online-Formular eingereicht werden.
- Beantworteter Online-Fragebogen
- Motivationsschreiben unter besonderer Berücksichtigung Ihrer Prägungen, ggf. wichtiger Lebensstationen, Ihrer Hobbys und Interessen (max. 1 Din A4-Seite)
- Lichtbild
- Ggf. Aussagekräftige Referenzen/Empfehlungsschreiben (soziales/kirchliches/politisches Engagement, Vereine, Jugendarbeit…)
- Immatrikulationsbescheinigung (Universität Heidelberg, der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, der Hochschule für Kirchenmusik Heidelberg und der Hochschule für Jüdische Studien)
- Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung
Hinweise
Liegt die Immatrikulationsbescheinigung zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, so kann diese nachgereicht werden. Bitte dies deutlich in der Bewerbung vermerken!
Es werden nur vollständig eingereichte Bewerbungen bearbeitet.
Der Mietvertrag beginnt am 01. April bzw. am 01. Oktober und endet am 31. März bzw. am 30. September eines jeden Jahres.
Er wird semesterweise auf Antrag, jedoch maximal fünfmal verlängert. Die Höchstwohnzeit beträgt sechs Semester. Eine Härtefallregelung auf Verlängerung dieser Zeit hinaus besteht nicht.